Pro Ukraïna ist steuerbefreit

Am 30. Dezember, d.h. kurz nach Weihnachten 2022 haben wir das kantonale Steueramt um Steuerbefreiung ersucht. Schon bald hatten wir nämlich festgestellt, dass ein effizientes Spendensammeln mit der Steuerbefreiung steht und fällt. Viele Organisationen und Firmen haben ein Budget für Spenden an gemeinnützige, nicht-kommerzielle Organisationen und suchen oft vernünftige Projekte, welche mit der Firmenphilosophie vereinbar sind. Selbstverständlich sollen solche Spenden auch steuerlich in Abzug gebracht werden können.

Ein Blick auf die Webseite des kantonalen Steueramtes liess den Mut sinken: 3-4 Monate kann die Bearbeitung eines solchen Gesuches ohne Weiteres dauern. Die Bedingungen dafür sind zurecht streng, und man hört von vielen negativen Entscheiden, Rekursen etc.

Der Krieg in der Ukraine findet aber gerade JETZT statt. Würde sich sich die Behandlung des Gesuches beschleunigen lassen?

Zunächst musste einmal der „Gemischtwarenladen“ von Statuten aufgeräumt werden, welcher zur Zeit der Gründung aufgrund von allen im Raum stehenden Ideen enstand. Nicht nur mussten business-orientierte Projekte weichen, welche sowieso keine richtige Chancen auf Realisierung hatten. Im Sinne eines klaren Bekenntnisses zum nicht-kommerziellen Charakter der Organisation, musste auf solche Konzepte grundsätzlich und ein für alle mal verzichtet werden.

Eine Radikalkur verhalf der Steuerbefreiung zum Durchbruch. Sowohl das kantonale Steueramt, als auch dasjenige der Sitzgemeinde Winterthur stellte Bedingungen, die unsere Organisation dankbar aufnahm und zeremonionslos umsetzte.

Die Steuerbefreiung erfolgte am 3. März 2023, d.h. nach nur 63 Tagen seit Gesuchstellung. Das sind eigentlich zwei Monate, wenn man bedenkt, dass da noch das Neujahr dazwischen lag.

Wir bedanken uns bei den Steuerämtern für ihren enormen Goodwill, der uns entgegengebracht wurde. Diese Steuerbefreiung wurde in rekordverdächtiger Frist behandelt und verfügt.

Pro Ukraïna wird diese Chance der effizienderen Spendensammlung nutzen und dafür sorgen, dass alle Mittel ausschliesslich in sinnvolle Projekte fliessen.

Ausserdem ist die Steuerbefreiung in der Schweiz auch Grundbedingung für die ukrainische Anerkennung von Pro Ukraïna als NPO. Damit ist eine grosse Hürde für das entsprechende Projket aus dem Weg geräumt.

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